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Einige zufriedene Kunden

YOGA AM ARBEITSPLATZ

Zum Abbau von Stress und Anspannung und für einen gesunden Rücken und entspannte Schultern

 

Betriebliche Gesundheitsförderung (BFG) zahlt sich aus! Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt.

 

In Präsenz und/oder Online

Jetzt auch von der ZENTRALE PRÜFSTELLE PRÄVENTION zertifiziert 

 

WICHTIG: ab dem 01.01.2023 darf der Zertifizierte Kurs nicht mehr Online stattfinden!

 

Um Produktivität und Leistungsfähigkeit zu steigern, Stresskrankheiten vorzubeugen und Gutes für das Arbeitsklima tun.

Business Yoga ist für alle Berufstätigen geeignet und kann ohne Vorkenntnisse ausgeführt werden.

Es dient der Gesundheitsvorsorge und Prävention am Arbeitsplatz und den Abbau von Stress-Symptomen.

 

Die Kursangebote und Rahmenbedingungen werden an die Belange des Unternehmens angepasst.

 

Beispiele:
- Business Yogastunden am Bürotisch: Blitzentspannung für Schultern, Nacken, Rücken,

   in Business Kleidung;

- Business Yogastunden auf der Matte: in Sportkleidung

- Kurse oder Gesundheitstage

 

 

 

Unternehmen können nach §3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu 600 € pro Mitarbeiter pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei für entsprechende Maßnahmen der Gesundheitsförderung zuwenden, ohne dass es zur Anrechnung eines geldwerten Vorteils bei dem Arbeitnehmer kommt.

 

Ich bin von der  Zentrale Prüfstelle Prävention  (Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen) gemäß § 20 SGB V zertifiziert und erfülle somit den Steuerbefreiungstatbestand.

 

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

 

Krankenkassenzuschüsse für Mitarbeiter

Im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V wird Yoga im Bereich der Stressreduktion und der Entspannung anerkannt und von Krankenkassen bei entsprechender Qualifikation der Kursleitung bezuschusst. Da ich krankenkassenanerkannte Yogalehrerin bin, können die Mitarbeiter eine Beitragsrückerstattung von der Krankenkasse erhalten. Die Bezuschussung beträgt bei den meisten Krankenkassen bis zu 80% der Kurskosten, oft gibt es eine Höchstgrenze pro Jahr. Genaueres erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.      

 

 

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

 

Seite in Bearbeitung

KONTAKT 

Laura Leghissa

Yogalehrerin BYV, Tanzpädagogin

TEL.: 0174 58 28 647 - Pforzheim

 Email: tanz-yoga-pf@gmx.de

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